KONTAKT
ÜBER UNS
LEISTUNGEN
KONTAKT
AMBULANTES VERSORGUNGS ZENTRUM  BRANDENBURG BERLIN
QUALITÄT UND PARTNER
BEHANDLUNGSPFLEGE (SGB V)
Durchführung von ärztlich verordneten Leistungen, z. B.:
Medikamentenrichten, Medikamentengabe, Wirksamkeitskontrolle
Wundpflege und Verbandswechsel
Kompressionsverbände
Katheterpflege
PEG Sonde Pflege
Portversorgung
Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle und -überwachung
Betreuung von Menschen mit Diabetes mellitus
Stoma Pflege
i.m und s.c Injektionen
therapeutische Lagerungen

VERSORGUNG IM RAHMEN DER PFLEGEVERSICHERUNG: (SGB XI und XII)
Grundpflege
An- und Auskleiden
Unterstützung bei der Körperpflege
Übernahme der Körperpflege
Duschen/Baden
Mund- und Zahnpflege
Haare waschen und kämmen
Rasieren
Hautpflege
Unterstützung beim IKM-Wechsel (IKM - Inkontinenzmaterial)
Intimpflege
Entsorgung von Ausscheidungen
Lagern
Mobilisierung
Aufsuchen von Arztpraxen etc.
Unterstützung/Beaufsichtigung bei der Nahrungsaufnahme
Gabe/Überwachung von Sondenkost über Sonden wie PEG

Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen
Reinigung der Wohnung
Essenszubereitung, Geschirrpflege
Beheizen der Wohnung
Wäschepflege

BETREUUNGSLEISTUNGEN § 45b SGB XI:
Psychosoziale Betreuung
Hilfe bei der Tagesstrukturierung
Begleitdienst
Spazieren
Gedächtnistraining
Biografiearbeit
Orientierungstraining
Gestaltung des unmittelbaren Umfeldes
Abbau motorischer Unruhezustände
Training der Grob- und Feinmotorik
Ausflüge/Besuch kultureller Veranstaltungen
Erledigung von Behördenangelegenheiten
Entlastung pflegender Angehöriger
Gesellschaftsspiele
Musizieren/Singen
Basteln/Gestalten
Vorlesen
Gespräch
Vor- und Nachbereitung bei Krankenhausaufenthalten
Hilfestellung bei Wohnungseinrichtungen
Betreuung von demenzekranken zu Hause

FAMILIENPFLEGE (HAUSHALTSHILFE):
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen die Leistung
Haushaltshilfe
in Anspruch nehmen. Den Familien wird die Leistung bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft gewährt.
Die Leistung Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung gilt zunächst Familien, in denen Kinder unter
zwölf Jahren leben, wenn krankheitsbedingt Mutter oder Vater abwesend und die Kinder unversorgt sind. Die
Sozialversicherung schafft damit ihren Versicherten die Möglichkeit, ohne Sorge um die Familie die
Krankenbehandlung, die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführen zu können.

VERHUNDERUNGSPFLEGE/ERSATZPFLEGE:
Voraussetzung für die Leistung der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor
der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Ist eine
Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs oder Krankheit an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die
nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.(
Expertenteam AOK www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-pflege-22394.php?
action=detail&threadId=22734&tag=Verhinderungspflege von 12.03.2015)

BERATUNGSEINSAÄTZE NACH §37 Abs. 3 SGB XI
Sie pflegen Ihre Angehörigen zu Hause selbst und erhalten Pflegegeld, dann besuchen wir Sie gerne zu Hause
und unterstützen Sie in Form von Beratung. Bestehende Fragen wie bspw. zur Höherstufung oder Beschaffung
von Hilfsmitteln können so geklärt werden. Die Beratungseinsätze finden je nach Pflegestufe jährlich, halbjährlich
oder vierteljährlich statt und dienen der Sicherung  und Verbesserung der Pflege des Pflegebedürftigen. Sind sie
überfordert, dann können wir Ihnen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch aufzeigen.

WEITERE LEISTUNGEN:
Vermittlung von Pflegehilfsmitteln z.B. Rollator, Badewannenlifter
Vermittlung von ergänzenden Dienstleistungen z.B. Friseur, Krankengymnastik
Sozialberatung z.B. Wir helfen Ihnen bei Antragstellungen, Unterstützen Sie bei Kostenübernahme, Erstattungen
von Zuzahlungen